Geldauflagen durch Strafrichter und Staatsanwälte

Die Zuweisung einer Geldauflage oder eines Bußgeldes ist für den Verein Jugend ∙ Arbeit ∙ Bildung e.V. ein wichtiger Baustein zur Sicherung unserer Hilfsangebote für die sozial schwachen Menschen.

Dank solcher Zuwendungen ist es uns möglich, unsere Projekte dauerhaft und nachhaltig etablieren zu können.

Als Strafrichter oder Staatsanwalt haben Sie die Möglichkeit, uns mit der Zuteilung von Geldauflagen und Bußgeldern direkt zu helfen.